2. Auf Grund einer Nachfrage des Beschwerdeführers, ob das Bauvorhaben entsprechend der Bewilligung ausgeführt werde, führte die Bauverwaltung der Gemeinde Hasliberg am 14. Juni 2018 einen Augenschein durch. Die Gemeinde stellte fest, dass die Bauherrschaft über dem bestehenden Flachdach eine neue Betonverbundplatte als Lastenausgleichsplatte einbauen liess. Mit Schreiben vom 19. Juli 2018 erklärte die Bauherrschaft, das ganze Volumen habe nicht, wie ursprünglich geplant, mit Glasfaserschotter aufgefüllt werden können. Da sich das bestehende Flachdach als zu wenig tragfähig erwiesen habe, sei aus statischen Gründen die Betonverbundplatte eingebaut worden.