Der nicht bebaute Teil des Flachdaches des Untergeschosses soll begrünt werden und als Terrasse dienen. Die am 24. Januar 2018 bewilligten Pläne sehen in diesem Zusammenhang eine 1.05 Meter hohe Mauer entlang des südlichen und östlichen Randes des Untergeschossdaches und eine Auffüllung zwischen diesen Mauern und der Wohnhausfassade vor. Die genaue Art der Auffüllung ist in den Plänen nicht definiert. RA Nr. 110/2019/140 Seite 2 von 12