b) Die Beschwerdeführerin vertritt in den Schlussbemerkungen weiterhin die Meinung, dass die Bewilligungsvoraussetzungen nicht gegeben seien und mangels Vollzugshilfe und Messverfahren sämtliche Bewilligungsverfahren für adaptive Antennen sistiert werden sollten. Die BVD hat mit Zwischenverfügungen vom 27. September 2019 und 6. November 2019 die Sistierung des Verfahrens abgelehnt. Diese Verfügungen sind unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Es ist fraglich, ob unter diesen Umständen auf den wiederholten Sistierungsantrag überhaupt eingetreten werden kann.