Die deklarierten Sendeleistungen der 5G-Antennen und die Berechnung des Anlageperimeters sind korrekt. Aufgrund der geringen Immissionssituation an den OMEN sind auch keine Abnahmemessungen nach der Inbetriebnahme der Mobilfunk-Basisstation nötig. Es müssen weder die Vollzugshilfe des BAFU zur neuen Verordnungsbestimmung betreffend adaptive Anten- 29 Vgl. Bericht Mobilfunk und Strahlung vom 18. November 2019 der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung, S. 18 (ab-