bilfunk (2G, 3G, 4G und 5G). Gemäss dem Bericht "Mobilfunk und Strahlung" vom 18. November 2019 sind 5G-Antennen bezüglich Funktechnik und Strahlung mit den heute verfügbaren 4G-Fre- quenzen vergleichbar.29 Der Schutz der Gesundheit wird demzufolge durch die in der NISV für Mobilfunkanlagen festgelegten Grenzwerte gewährleistet. Diese Grenzwerte sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts gemäss dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand verfas- sungs- und gesetzeskonform.30 Wenn die NISV-Grenzwerte eingehalten sind, sind die hier umstrittenen 5G-Sendeantennen im Frequenzband 3.4 bis 3.8 GHz zu bewilligen.