a) Schliesslich bringt die Beschwerdeführerin vor, die gesundheitlichen Risiken seien noch nicht umfassend erforscht. Andere Kantone sprächen Moratorien für den Netzausbau von 5G aus, was auch 180 Ärzte und Wissenschaftler aus verschiedenen Ländern empfehlen würden. Die 5G Technologie erhöhe die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern im Hochfrequenzbereich. Dies führe erwiesenermassen zu Schäden für Menschen und Umwelt. Die Beschwerdeführerin verlangt, es sei die Beschwerdegegnerin aufzufordern, wissenschaftliche Belege vorzulegen, die die Unschädlichkeit von 5G belegen. Aufgrund gesundheitlicher Bedenken gegenüber 5G- Antennen sei die Baubewilligung aufzuheben.