c) Die maximale Sendeleistung, mit der die Mobilfunkanlage betrieben werden soll, wird durch die Angaben der Baugesuchstellerin im Standortdatenblatt definiert. Gemäss dem Standortdatenblatt beträgt die maximale, bewilligte Sendeleistung für das Frequenzband 3400-3800 MHz für die drei adaptiven Sendeantennen mit den Laufnummern 15, 16, 17 je 2000 Watt (ERP). Dabei handelt es sich gemäss Stellungnahme der kantonalen Fachstelle für Immissionsschutz vom 2. September 2019 um die gesamte Summenleistung aller 64 Einzelantennen, aus denen die geplante adaptive Antenne "AIR6488" besteht. Diese maximale Summenleistung ist für die Beschwerde-