7. Falsche Leistungsangaben und Grenzwertüberschreitung a) Die Beschwerdeführerin macht ausserdem geltend, im Standortdatenblatt seien für die 5G- Antennen zu tiefe Sendeleistungen deklariert worden. Adaptive Antennen könnten 64 verschiedene Beams pro Antenne in einem Sektor von 120˚ ausstrahlen. Die deklarierte Sendeleistung von 2000 Watt (ERP) müsse daher mit dem Faktor 64 multipliziert werden. Die Sendeleistung pro Antenne betrage somit 128'000 Watt (ERP), was zu einer Überschreitung der Grenzwerte führe. Die Baubewilligung sei daher aufzuheben.