a) Die Beschwerdeführerin rügt weiter, die aktuellen behördlichen Messempfehlungen seien nicht auf adaptive Antennen ausgelegt. Es fehle eine Messempfehlung des BAFU und des eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS). Es sei verantwortungslos, Anlagen zu bewilligen und in Betrieb zu nehmen, solange nicht feststehe, ob die Einhaltung der Grenzwerte überprüft werden könne. Die Baubewilligung sei deshalb aufzuheben.