d) Aus dem Standortdatenblatt geht hervor, dass die adaptiven Antennen, namentlich die Antennen mit den Laufnummern 15, 16 und 17, in einem Worst-Case-Szenario behandelt wurden. Dies folgt auch aus der Stellungnahme vom 2. September 2019 der kantonalen Fachstelle für Immissionsschutz.11 Danach wird die Strahlung wie bei konventionellen Antennen nach dem maximalen Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung und basierend auf Antennendiagrammen beurteilt, die für jede Senderichtung den maximal möglichen Antennengewinn berücksichtigen (vgl. Anhang 1, Ziff. 63, 1. Halbsatz NISV).