c) Die Beschwerdegegnerin führte in der Beschwerdeantwort aus, die Berechnungen im Standortdatenblatt würden auf den Vorgaben des BAFU basieren. Danach würden die adaptiven Antennen in einem Worst-Case-Szenario behandelt. Im Standortdatenblatt seien die höchstbelasteten Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) unter Annahme der beantragten Parameter bei den ungünstigsten Einstellungen, d.h. volle Leistung und maximale Neigungswinkel, ausgewiesen. Dabei werde der Anlagegrenzwert innerhalb des Anlageperimeters überall eingehalten.