Das Bauvorhaben umfasst den Umbau einer bereits bestehenden Mobilfunkanlage. Es ist geplant, die Antennenkörper der Mobilfunkbasisstation durch neue zu ersetzen, um diese an die Entwicklung der Technik anzupassen. Der rund 47 m hohe Sendemast bleibt bestehen. Auf demselben Sendemast befinden sich weitere Sendeantennen, namentlich für den Rundfunk und das Funkrufnetz. Dafür reichte die Beschwerdegegnerin ein eigenes Standortdatenblatt ein.8 Vorliegend ist einzig die Umrüstung der bestehenden Mobilfunkanlage Gegenstand des Beschwerdeverfahrens. 3. Massgebender Betriebszustand bei adaptiven Antennen