4. Mit Zwischenverfügung vom 27. September 2019 wies das Rechtsamt den Sistierungsantrag der Beschwerdeführerin ab. Mit gleicher Verfügung erhielten die Parteien die Möglichkeit, sich zum Gesuch um Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. In der Stellungnahme und den Schlussbemerkungen vom 15. Oktober 2019 beantragte die Beschwerdeführerin die Abweisung des Gesuchs der Vorinstanz um Entzug der aufschiebenden Wirkung. Zudem stellte sie sich erneut auf den Standpunkt, es sei das Verfahren zu sistieren.