In der Beschwerdeantwort vom 11. September 2019 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Auch die Vorinstanz schliesst in ihrer Eingabe vom 13. September 2019 auf Abweisung der Beschwerde. Sie beantragt zudem, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu entziehen.