3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Ferner holte es bei der Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Wirtschaft (AWI) eine Stellungnahme zur nichtionisierenden Strahlung (NIS) ein.2 Das AWI teilt mit Stellungnahme vom 2. September 2019 mit, die geplante Anlage erfülle die Bestimmungen der NISV3 und sei bewilligungsfähig. In der Beschwerdeantwort vom 11. September 2019 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids.