2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 12. August 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 11. Juli 2019 und sinngemäss die Erteilung des Bauabschlags. Auch beantragt die Beschwerdeführerin, es sei das Verfahren zu sistieren. Sie kritisiert den Einsatz von adaptiven Antennen für den 5G- Funkdienst. Sie bringt besonders vor, es fehle für die Einführung eines 5G-Netzes eine übergeordnete Planung.