Die Beschwerdegegnerin plant, die bestehenden Sendeantennen für den Mobilfunk durch neue Multibandantennen in den Frequenzbändern 700 bis 900 Megahertz (MHz) und 1400 bis 2600 MHz sowie durch adaptive Antennen im Frequenzband 3400 bis 3800 MHz zu ersetzen. Vorgesehen ist, mit dem Umbau der Mobilfunkanlage den neuen Funkdienst 5G (New Radio) in Betrieb zu nehmen. Gegen den geplanten Umbau reichte unter anderen die Beschwerdeführerin eine Kollektiveinsprache ein. Mit Gesamtentscheid vom 11. Juli 2019 erteilte die Gemeinde Langnau im Emmental für das Umbauvorhaben die Bauund das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Ausnahmebewilligung.