3. Der Beschwerdeführer hat dem Beschwerdegegner 1 und der Beschwerdegegnerin 2 Parteikosten im Betrag von Fr. 2'810.– (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - A.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, A-Post RA Nr. 110/2019/136 23 - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Kirchlindach, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor