III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes vom 11. Juli 2019 wird bestätigt. 2. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten von Fr. 2'000.– zur Bezahlung auferlegt. Dem Beschwerdegegner 1 und der Beschwerdegegnerin 2 werden Verfahrenskosten von Fr. 400.– zur Bezahlung auferlegt. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.