a) Der Beschwerdeführer verlangt, dass die Einhaltung der Baubewilligung und insbesondere der Auflagen kontrolliert werden solle. Er führt an, die Beschwerdegegnerschaft habe die Lokalitäten bereits wiederholt ohne Bewilligung umgenutzt bzw. entsprechende Baugesuche erst nachträglich, auf baupolizeiliche Anzeige hin, eingereicht.