h) Der Beschwerdeführer macht geltend, dass die Gäste des Restaurants häufig fremde Parkfelder, namentlich die seinigen, benutzten, weil sie die zum Restaurant gehörigen Parkplätze nicht fänden. Als Anwohner finde er sich ohnehin mit dem Problem mangelnder Besucher-Parkplätze konfrontiert. Er befürchte, dass sich diese Problematik mit den verlängerten Öffnungszeiten des Restaurants noch verschlimmere. Er beantrage daher, dass diesbezüglich Auflagen gemacht werden.