Im Baugesuch werden die Baukosten mit Fr. 0.– angegeben, was hinsichtlich des Restaurants zutreffen dürfte. Allfällige Kosten der Umnutzung des Ladens in einen Lebensmittelproduktionsbetrieb sind nicht beachtlich, da dieser nicht (mehr) öffentlich zugänglich ist und offensichtlich weniger als 50 Arbeitsplätze umfasst. Beim Restaurant soll die eher bescheidene Grösse des Lokals unverändert bleiben und es werden nur die Öffnungszeiten angepasst; Baukosten fallen wie erwähnt keine an. Unter diesen Umständen ist es vertretbar, auf die Erstellung eines rollstuhlgerechten Parkplatzes zu verzichten.