g) Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass zusätzlich ein Behindertenparkplatz geschaffen werden müsse. Dies trifft aber nicht zu. Nach Art. 50 Abs. 2 BauV umfasst die vorgeschriebene Bandbreite auch hindernisfrei erstellte Parkplätze. Diese müssen also nicht zusätzlich erstellt werden.