BauV genutzt werden soll, wäre jedoch für die entsprechende Teilfläche als Wert "n" nicht 15, sondern 50 einzusetzen. Damit reduziert sich das Ergebnis. Der minimale Parkplatzbedarf für das Bauvorhaben beträgt also jedenfalls weniger als 3,2.38 Die vom G.________weg aus erreichbaren Parkplätze direkt bei den Lokalitäten des Lebensmittelproduktionsbetriebs und des Restaurants sowie rechts des Durchgangs zur "I.________" (gesamthaft 5-6 Parkplätze) decken diesen Bedarf ab. Innerhalb der vorgeschriebenen Bandbreite darf die Bauherrschaft die Anzahl Parkplätze bestimmen (Art. 50 Abs. 1 BauV).