Die exakten Geschossflächen von Produktionsbetrieb und Restaurant gehen aus den Akten nicht hervor. Gemäss dem Grundstücksinformationssystem Grudis hat das Geschäftshaus, in dem sich der ehemalige Laden (neu Lebensmittelproduktionsbetrieb) und das Restaurant befinden, eine Fläche von gesamthaft 155 m2. Wäre diese gesamte Fläche als Geschossfläche für ein Restaurant (n=15) anzurechnen, würde gemäss der Formel nach Art. 52 Abs. 1 Bst. b Ziff. 2 BauV ein minimaler Parkplatzbedarf von 3,2 resultieren ((0,6 x 155/15) - 3 = 3,2). Da ein Teil der Geschossfläche als Lebensmittelproduktionsbetrieb, d.h. als Gewerbe im Sinne von Art. 52 Abs. 1 Bst. c Ziff. 4