Vorliegend ist die Fusswegdistanz zu den Betriebslokalen bei allen angerechneten 7-9 Parkplätzen deutlich geringer als 300 m. Bezüglich der auf der "I.________"-Strasse gelegenen Parkplätze stellt sich die Frage der Anrechenbarkeit, weil die Zufahrt zu diesen nicht direkt vom G.________weg aus erfolgt. Es ist denkbar, dass insbesondere Gäste des Restaurants diese faktisch nicht verwenden, weil sie sie nicht finden. Bei Nichtberücksichtigung der Parkplätze auf der "I.________" verbleiben noch (je nachdem ob die Parkplätze des "Autohandels" dazugerechnet werden) 5-6 Parkplätze, die nahe genug am Bauvorhaben liegen, um auch für Kundschaft geeignet zu sein.