den Lokalitäten des ehemaligen Ladens und des Restaurants sowie 3 rechts des Durchgangs zur "I.________") als Sondernutzungsrecht zu den Stockwerkeinheiten E.________ und F.________ gehören. Gemäss dem als Beschwerdebeilage eingereichten Vertrag vom 23. April 2003 betreffend Aufteilung der ehemaligen Stockwerkeinheit E.________ in die heutigen Einheiten E.________ und F.________ stehen der Einheit E.________ zwei Parkplätze direkt beim Laden, ein Parkplatz rechts des Durchgangs zur "I.________" und ein Parkplatz (Dienstbarkeit) in der "I.________"-Strasse, also gesamthaft 4 Parkplätze zur Verfügung.