Die rot markierten Parkplätze werden dort farblich der Liegenschaft G.________ zugeordnet, die grün markierten einem Teilbereich dieser Liegenschaft. Der Beschwerdeführer hat mit seiner Beschwerde Beilagen eingereicht, die darauf schliessen lassen, dass drei Parkplätze auf der Strasse "I.________" der Beschwerdegegnerschaft als Eigentümer der Stockwerkeinheiten E.________ und F.________ dienstbarkeitsrechtlich zustehen und 6 weitere Parkplätze (wovon 3 direkt bei 32 Sonderbauvorschriften zum Überbauungsplan Nr. 4 "H.________" vom 4. Dezember 1979, genehmigt von