Die Gemeinde hat in ihrer Stellungnahme zur Einsprache34 gestützt auf Pläne aus nicht näher bezeichneten vorgängigen Baubewilligungsverfahren ("Plan C 9" vom 11. Januar 1988 sowie Situationsplan im Mst. 1:500 vom 23. Februar 2016, beide ohne Bewilligungsstempel) festgehalten, dass zu den Ladenlokalitäten der Beschwerdegegnerin 2 sieben Parkplätze gehörten. Auf dem "Plan C 9" vom 11. Januar 1988 werden 7 Parkplätze (rot gefärbt) dem "Laden, Cafe" und 2 weitere Parkplätze (grün gefärbt) einem "Autohandel" zugeordnet.