Die Liegenschaft befindet sich im Perimeter der Überbauungsordnung (ÜO) "H.________". Nach Art. 10 der zugehörigen Überbauungsvorschriften32 sind den Wohnungsmietern und Einfamilienhauseigentümern sowie dem Personal von Laden- oder Gewerbebetrieben Abstellplätze fest zuzuordnen. Die Besucherparkplätze dürfen nicht fest zugeteilt und vermietet werden. Der bereinigte Überbauungsplan33 zeigt auf der Parzelle Nr. L.________ acht vom G.________weg zugängliche Parkplätze, wovon 4 Parkplätze (links des Durchgangs zur "I.________") mit "Kunden Laden" bezeichnet sind. Rechts des Durchgangs befinden sich 4 weitere, nicht näher bezeichnete Parkplätze. Auf der Strasse "I.__