a) Nach Ansicht des Beschwerdeführers verfügt das Bauvorhaben nicht über genügend Parkplätze für Motorfahrzeuge. Die vorhandenen Parkplätze würden teils fremdvermietet und stünden gar nicht für das Bauvorhaben zur Verfügung. Sie befänden sich zudem an verschiedenen Orten und würden von den Gästen des Restaurants gar nicht gefunden, weshalb sie fremde Parkplätze benutzten. Sofern die Parkplätze als genügend erachtet werden, müssten nach Ansicht des Beschwerdeführers jedenfalls Auflagen gemacht werden. Das Regierungsstatthalteramt sei auf die entsprechenden Vorbringen in der Einsprache gar nicht eingegangen.