Das Regierungsstatthalteramt hat zum beantragten Restaurantbetrieb ausführliche Abklärungen hinsichtlich allfälliger Beeinträchtigungen der Nachbarschaft durch Geruchsimmissionen oder Lärm (Betriebslärm sowie Sekundärlärm durch Zu- und Weggänge) getroffen. Gestützt auf den Fachbericht des beco vom 11. Dezember 2018 ergänzte die Beschwerdegegnerschaft mit Projektänderung vom 21. Januar 2019 das Vorhaben um einen Abluftkamin, der das Flachdach um 2 m überragt. Das beco hielt dazu in seiner Stellungnahme vom 7. März 2019 fest, es dürfe davon ausgegangen werden, dass damit übermässige Immissionen vermieden werden.26 Es gibt keinen Anlass, an dieser Beurteilung zu zweifeln.