Situationsplan vom 11. Januar 1988) mittels farblicher Differenzierung aufgeteilt werden in 7 Parkplätze für Laden/Café (rot) und 2 Parkplätze für einen Autohandel (grün). Der Plan vom 23. Februar 2016 deutet darauf hin, dass der fragliche Autohandel in einem Raum der Stockwerkeigentumseinheit F.________ (heutiges Restaurant) betrieben werden sollte. Möglicherweise entstammen die Pläne einem früheren Baubewilligungsverfahren, das die Umnutzung dieser Räumlichkeiten für Zwecke des Autohandels betraf. Die in den Vorakten abgelegten Plankopien sind aber nicht gestempelt und es ist unklar, ob und gegebenenfalls wann die Zuordnung zu Laden/Café einerseits und Autohandel andererseits verbindlich