a) Der Beschwerdeführer verlangt, die falsche Interpretation des Parkplatz-Plans vom 11. Januar 1988 durch die Vorinstanz sei richtigzustellen. Diese habe angenommen, dass 7 Parkplätze für Laden/Café und 2 Parkplätze für einen Autohandel bewilligt seien. Dies sei unzutreffend. Nach dem Plan vom 1. November 1988 würden der ehemaligen M.________ 7 Parkplätze und dem Laden/Café 9 Parkplätze zugeteilt.