a) Der Beschwerdeführer macht in seiner Replik geltend, dass die projektierte Änderung der Abluftanlage die Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft erfordere. Bisher wurde die Abluft vom bestehenden Lüftungskanal aus einem Betonschacht an der Westseite des Gebäudes ausgeblasen.17 Gemäss den Bauplänen soll nun beim bestehenden Betonschacht ein Kamin angebracht werden.