c) Inwiefern es im vorinstanzlichen Verfahren zu Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Abteilungen derselben Behörde gekommen sein könnte, erläutert der 7 Schreiben der Gemeinde Kirchlindach vom 30. September 2003, Beilage zur Replik des Beschwerdeführers vom 3. Oktober 2019 RA Nr. 110/2019/136 6