Es widerspreche dem Prinzip der Gleichbehandlung, wenn dies von der Beschwerdegegnerschaft nicht ebenfalls gefordert werde. Zur Untermauerung seiner Argumente hat der Beschwerdeführer ein Schreiben der Gemeinde vom 30. September 2003 an die damalige M.________ eingereicht, wonach die Besucherparkplätze nicht fest zugeteilt und vermietet werden dürfen, die entsprechenden Mietverhältnisse aufgelöst und die zuweisenden Markierungen entfernt werden müssen. Dieses Schreiben ging auch zur Kenntnis an die damalige Inhaberschaft des Ladens und des Café K.________, "damit auch sie aufmerksam gemacht werden und allfällige Massnahmen in Auftrag geben können".7