_) ist er auch materiell beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Er hat die fristgerecht eingereichte, aber nicht gehörig unterzeichnete Beschwerde innert der dafür angesetzten Nachfrist verbessert. Auf die Beschwerde ist grundsätzlich einzutreten. 2. Streitgegenstand a) Der Beschwerdeführer macht geltend, es scheine Abstimmungs- oder Verständnisprobleme zwischen der Gemeinde und dem Regierungsstatthalteramt bzw. zwischen Abteilungen derselben Behörde zu geben, welche dazu führten, dass dasselbe Gesuch je nach Behörde und Beurteilungszeitpunkt unterschiedlich beurteilt werde. Damit 5 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1)