4 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2019/136 4 um Entzug der aufschiebenden Wirkung gingen nicht ein. Mit Verfügung vom 22. Oktober 2019 wies das Rechtsamt das Gesuch um Entzug der aufschiebenden Wirkung ab. Auch zur Replik des Beschwerdeführers gingen innert Frist keine weiteren Stellungnahmen ein. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen