Gleichzeitig ersuchten sie um Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde. Das Rechtsamt teilte mit Verfügung vom 23. September 2019 mit, dass der Entscheid in der Hauptsache voraussichtlich Mitte/Ende Oktober 2019 erfolge und dass das beschwerdegegnerische Gesuch um Entzug der aufschiebenden Wirkung aus prozessökonomischen Gründen zusammen mit dem Entscheid in der Hauptsache behandelt werde.