Das Rechtsamt holte sodann die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verzichtete mit Eingabe vom 22. August 2019 unter Hinweis auf die Verfahrensakten auf eine förmliche Vernehmlassung. Auch die Gemeinde Kirchlindach verzichtete mit Eingabe vom 5. September 2019 auf eine inhaltliche Stellungnahme. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 beantragten mit Beschwerdeantwort vom 16. September 2019 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Gleichzeitig ersuchten sie um Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde.