3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet4, machte mit Verfügung vom 14. August 2019 darauf aufmerksam, dass die Prozessvertretung im Baubeschwerdeverfahren nur durch Anwältinnen und Anwälte zulässig ist. Es setzte dem Beschwerdeführer eine kurze Nachfrist zur Verbesserung der Beschwerde durch eigenhändige Unterzeichnung oder gültige anwaltliche Vertretung. Der Beschwerdeführer reichte innert Frist eine verbesserte Beschwerdeschrift ein.