2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 9. August 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 11. Juli 2019 und die Neubeurteilung nach 1 Vorakten, pag. 109 und pag. 4 2 Plan Grundriss Produktionsraum mit Lüftungsrohr, mit Schnitt A – A, im Mst. 1:50, sowie Situationsplan im