Mit Gesamtbauentscheid vom 11. Juli 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Baubewilligung und die angepasste Betriebsbewilligung A nach GGG (öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank) mit Geltung der gesetzlichen Öffnungszeiten. Es knüpfte die Bewilligung an verschiedene Auflagen zur Lärmminderung. Die Einsprachen wies es ab. Es merkte u.a. die Rechtsverwahrung des Beschwerdeführers an und wies die Baupolizeibehörde der Gemeinde an, ihm den Baubeginn unter Hinweis auf die dreimonatige Klagefrist für Lastenausgleichsbegehren mitzuteilen.