Am 22. Januar 2019 reichte die Beschwerdegegnerschaft erneut geänderte Baupläne ein.2 Der Beschwerdeführer hielt mit Stellungnahmen vom 14. Februar 2019 und 19. Juni 2019 an seiner Einsprache fest und meldete nebst dem Lastenausgleichsbegehren auch Rechtsverwahrung an.3