Grundbuchblatt Nr. F.________) in der Liegenschaft G.________. Die Beschwerdegegnerin 2 reichte am 28. Mai 2018 bei der Gemeinde Kirchlindach ein nachträgliches Baugesuch ein für den Einbau einer Küche im bisherigen Verkaufslokal und dessen Umnutzung als Produktionsraum sowie für die Erweiterung der Öffnungszeiten des Restaurants. Die Liegenschaft befindet sich im Perimeter der Überbauungsordnung (ÜO) "H.________" mit Empfindlichkeitsstufe (ES) III. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache mit Lastenausgleichsbegehren.