betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 11. Juli 2019 (bbew 293/2018; Einbau Küche als Lebensmittelproduktionsbetrieb und Anpassung der Öffnungszeiten des bestehenden Restaurants) I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 sind Eigentümer von zwei Stockwerkeigentumseinheiten mit einem Verkaufslokal (Parzelle Kirchlindach Grundbuchblatt Nr. E.________) und einem Restaurant (Parzelle Kirchlindach RA Nr. 110/2019/136 2