3. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden 1 bis 3 Parteikosten im Betrag von Fr. 4'956.35 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) und den Beschwerdeführenden 4 bis 80 Parteikosten im Betrag von Fr. 5'077.-- (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - D.________, eingeschrieben - I.________, eingeschrieben - J.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Thun, A-Post - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Hilterfingen, Bauverwaltung, eingeschrieben - Amt für Wirtschaft (AWI), Immissionsschutz, zur Kenntnis