Nach Art. 11 Abs. 1 PKV16 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren Fr. 400.-- bis Fr. 11'800.-- pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG17). Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als eher unterdurchschnittlich zu werten, da neben den Beschwerden lediglich je eine zusätzliche kurze Eingabe gemacht wurde. Bei der Bedeutung der Streitsache sind einerseits die geringen Baukosten gemäss Baugesuch von Fr. 46'000.-- zu berücksichtigen.