Das Argument der Vorinstanz, praxisgemäss werde die OLK nach Umsetzung der von ihr vorgeschlagenen Änderungen nicht nochmals um eine Stellungnahme gebeten, überzeugt nicht. Die Projektänderung beschränkt sich nicht auf eine Umsetzung der von der OLK vorgeschlagenen Änderungen. Die Projektänderung muss daher noch einmal der OLK vorgelegt werden. 5. Rückweisung